Die Storno-Reiseabsicherung tritt bei folgenden Sachverhalten in Kraft:
Bei Krankheit vor Antritt der Reise (gilt auch für Kinder und Ehepartner)
Bei Todesfall in der engsten Familie
Bei Unfall vor und während Ihrer Anreise
Unverschuldete Verspätung z. B. durch höhere Gewalt
Die Reiserücktrittsversicherung muss nach Abschluss der Buchung innerhalb 12 Stunden getätigt werden, ansonsten ist diese nicht gültig
Um Sie von den Stornokosten befreien zu können bitten wir Sie, alle aufgeführten Rücktrittsgründe schriftlich zu bestätigen (Arztbestätigung, Polizei, usw.)!
Und wenn Ihnen doch etwas dazwischen kommt? Nutzen Sie dieses zusätzliche Service-Angebot unseres Hauses und gehen Sie auf Nummer sicher! Mit der Hotel Oswald Reiseabsicherung sind Sie und Ihre Familie umfassend abgesichert!
WICHTIG:
Terminverschiebungen werden wie eine Stornierung behandelt!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei einer Buchung ohne Reiseabsicherung auf die angeführten Rücktrittsgründe keine Rücksicht nehmen können.
Die Reiseabsicherungsprämie kann nicht zurückbezahlt werden.